Geräumt, bevor der Betrieb beginnt

VALORWinterdienst

Räumen und Streuen in Hamburg — nach Satzung, dokumentiert, und rechtzeitig vor Ihrer Öffnungszeit.

Winterdienst räumt einen Gehweg im Schnee
Fristgerecht

Werktags ab 7 Uhr geräumt — so verlangt es die Hamburger Satzung.

Dokumentiert

Jeder Einsatz mit Zeit und Mittel festgehalten — wichtig im Streitfall.

Haftung übernommen

Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht vertraglich.

Auch am Wochenende

Sonn- und feiertags ab 9 Uhr, wie vorgeschrieben.

RäumenRäumen
StreudienstStreudienst
EingangsbereichEingangsbereich
ZufahrtenZufahrten
So funktioniert's

In 3 Schritten zur Sauberkeit

1
Anfrage stellen

Rufen Sie an oder schreiben Sie über das Formular, was gereinigt werden soll.

2
Angebot erhalten

Wir schauen uns das Objekt an und machen ein Angebot mit festem Preis.

3
Reinigung startet

Ihr Team kommt zu den vereinbarten Zeiten — nach festem Plan.

Einsatz & Ergebnis

Vor und nach dem Räumen

Boden vor der Reinigung Vorher
Boden nach der Reinigung Nachher
Fläche vor der Reinigung Vorher
Fläche nach der Reinigung Nachher
Einsatzgebiet

Wir kommen zu Ihnen — in ganz Hamburg

Unser Sitz ist in Hamburg, unsere Teams sind im gesamten Stadtgebiet und im nahen Umland unterwegs. Kurze Wege bedeuten feste Zeiten: Ihr Objekt wird dann gereinigt, wann es vereinbart ist.

  • Altona
  • Eimsbüttel
  • Eppendorf
  • Winterhude
  • Barmbek
  • Wandsbek
  • HafenCity
  • St. Pauli
  • Harburg
  • Bergedorf
  • Norderstedt
  • Pinneberg
  • Ahrensburg
  • Reinbek

Ihr Standort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an — bei größeren Objekten fahren wir auch weiter.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Ab wann muss in Hamburg geräumt sein?

Nach der Hamburger Wegereinigungssatzung an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr — und zwar durchgehend bis 20 Uhr. Wir richten die Einsatzzeiten danach aus.

Darf Streusalz verwendet werden?

In Hamburg ist Streusalz auf Gehwegen weitgehend untersagt. Wir arbeiten deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat oder Splitt. Nur in Ausnahmefällen — etwa bei gefährlichem Blitzeis an Treppen — ist Salz überhaupt zulässig.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst beim Eigentümer und lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Wenn wir den Winterdienst übernehmen, halten wir schriftlich fest, welche Flächen zu welchen Zeiten betreut werden — das ist die Grundlage, auf die es im Streitfall ankommt.

Wird auch nachts und am Wochenende geräumt?

Der Winterdienst richtet sich nach der Witterung, nicht nach dem Kalender. Bei Schneefall oder Glätte wird auch am Wochenende und an Feiertagen gefahren, damit die Fristen eingehalten sind.

Noch etwas offen? 040 6005 6389 — oder Nachricht schreiben.